Rechtsprechung
   BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5153
BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91 (https://dejure.org/1991,5153)
BVerwG, Entscheidung vom 15.02.1991 - 2 B 19.91 (https://dejure.org/1991,5153)
BVerwG, Entscheidung vom 15. Februar 1991 - 2 B 19.91 (https://dejure.org/1991,5153)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1991,5153) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Sachliche Unabhängigkeit des Rechtspflegers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 08.07.1988 - 4 B 100.88

    Richterwechsel - Beweisaufnahme - Ermessenssache - Grundstücksnachbar -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91
    Dasselbe gilt für den von der Beschwerde in mehrfacher Hinsicht erhobenen Vorwurf des Verstoßes gegen die Denkgesetze (vgl. Beschluß vom 8. Juli 1988 - BVerwG 4 B 100.88 - m.w.N.).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91
    Zwar ist das Gericht gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 51, 188 [BVerfG 08.05.1979 - 2 BvR 782/78]).
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91
    Aus dem Vorbringen in der Beschwerdeschrift ergibt sich nicht, daß das erstrebte Revisionsverfahren zur Beantwortung von entscheidungserheblichen konkreten Rechtsfragen mit über den Einzelfall hinausreichender Tragweite beitragen könnte, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts höchstrichterlicher Klärung bedürfen (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerfG, 02.12.1969 - 2 BvR 320/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91
    Zwar ist das Gericht gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 51, 188 [BVerfG 08.05.1979 - 2 BvR 782/78]).
  • BVerfG, 27.05.1970 - 2 BvR 578/69

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerfG, 22.05.1979 - 1 BvR 1077/77

    Anspruch auf rechtliches Gehör und Zurückweisung von Beweismitteln im Zivilprozeß

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91
    Zwar ist das Gericht gemäß Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet, das Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts; vgl. u.a. BVerfGE 27, 248 [BVerfG 02.12.1969 - 2 BvR 320/69]; 51, 188 [BVerfG 08.05.1979 - 2 BvR 782/78]).
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 733/78

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen unstreitigen

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91
    Vielmehr kann eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles ergibt, daß das Gericht das Vorbringen eines Beteiligten überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei seiner Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen hat (vgl. BVerfGE 28, 378 [BVerfG 27.05.1970 - 2 BvR 578/69]; 51, 126 ; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - m.w.N.).
  • BVerfG, 20.01.1981 - 2 BvL 2/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Verwendung von Beamten des gehobenen

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesverwaltungsgerichts haben Rechtspfleger nach geltendem Recht aufgrund der Ausgestaltung ihres Aufgabenbereichs und ihres Status nicht die Rechtsstellung von Richtern im Sinne des Verfassungsrechts und des Gerichtsverfassungs rechts, sondern sie sind Beamte (vgl. BVerfGE 56, 110 [BVerfG 20.01.1981 - 2 BvL 2/80]; Beschluß vom 14. Januar 1988 - BVerwG 2 B 112.87 - m.w.N.; die gegen diesen Beschluß erhobene Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht wegen mangelnder Erfolgsaussichten nicht zur Entscheidung angenommen ).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 15.02.1991 - 2 B 19.91
    Eine richterliche Hinweispflicht, den Beteiligten mitzuteilen, von welcher Rechtsauffassung das Gericht bei seiner Entscheidung ausgehen werde, bestand entgegen der Meinung der Beschwerde nicht (Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - Kopp VwGO 8. Aufl. RdNr. 4 zu § 104).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
  • BVerwG, 14.01.1988 - 2 B 112.87

    Richterliche Unabhängigkeit - Rechtspfleger - Zuständigkeit

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 41.04

    Arbeitszeit; Dienststunden; Gehorsamspflicht; Gewaltentrennung; gleitende

    Dies wurde allgemein als gesetzliche Festlegung der inhaltlichen Weisungsfreiheit des Rechtspflegers bei Erledigung der Rechtspflegeraufgaben, nicht aber als Freistellung von Arbeitszeitregelungen verstanden (BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 1981 - 2 BvL 2/80 - BVerfGE 56, 110 ; BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1991 - BVerwG 2 B 19.91 - DokBer B 1991, 170; Dallmayer/Eickmann, RPflG, 1996, § 9 Rn. 5, 13 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.10.2004 - 1 A 650/02

    Rechtmäßigkeit der Einbeziehung der Rechtspfleger in ein Modell der gleitenden

    Solange aber nicht einmal funktionsbezogen eine solche Angleichung erfolgt ist, kann unter Mitberücksichtigung der außerdem bestehen gebliebenen wesentlichen Unterschiede im Status, zur Zulässigkeit der Anknüpfung an statusbedingte Unterschiede vgl. in diesem Zusammenhang etwa BVerwG, Beschluss vom 15.2.1991 - 2 B 19.91 -, sowie bei der - im Falle der Rechtspfleger fehlenden - verfassungsrechtlichen Absicherung der Unabhängigkeit nicht davon ausgegangen werden, dass den Rechtspflegern - ähnlich wie den Mitgliedern des Bundesrechnungshofes (BRH) - eine "von Verfassungs wegen nach dem Vorbild der Richter" bestehende sachliche Unabhängigkeit zukommt, so für die Mitglieder des BRH allerdings BGH, Urteil vom 16.11.1990 - RiZ 2/90 -, a.a.O., die ohne ein konkretisierendes Tätigwerden des Gesetz- oder Verordnungsgebers - gewissermaßen aus sich heraus - eine Gleichstellung von Richtern und Rechtspflegern betreffend die (Nicht-)Einhaltung von Dienststunden geböte.
  • VG Köln, 25.10.2001 - 19 K 6641/99
    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20.01.1981 - 2BvL 2/80 -, BVerfGE 56, 110 (127), und vom 18.01.2000 - 1 BvR 312/96 -, NJW 2000, 1709; BVerwG, Beschlüsse vom 14.01.1988 - 2 B 112.87 -, Buchholz 236.2, § 2 DRiG Nr. 1, und vom 15.02.1991 - 2 B 19.91 , Dok.

    vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 09.02.1971 - 1 BvL 27/70 -, NJW 1971, 605 und vom 18.01.2000, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 15.02.1991, a.a.O.; BayVGH, Beschluss vom 02.12.1999, a.a.O.; OVG NRW, Urteil vom 13.08.1997, a.a.O.: Nds. OVG, Urteil vom 04.09.1996, a.a.O..

  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 42.04

    Anspruch auf Freistellung von der Pflicht zur Einhaltung der festgelegten

    Dies wurde allgemein als gesetzliche Festlegung der inhaltlichen Weisungsfreiheit des Rechtspflegers bei Erledigung der Rechtspflegeraufgaben, nicht aber als Freistellung von Arbeitszeitregelungen verstanden (BVerfG, Beschluss vom 20. Januar 1981 2 BvL 2/80 BVerfGE 56, 110 ; BVerwG, Beschluss vom 15. Februar 1991 BVerwG 2 B 19.91 DokBer B 1991, 170; Dallmayer/Eickmann, RPflG, 1996, § 9 Rn. 5, 13 m.w.N.).
  • VG Gießen, 23.04.1992 - V/2 E 755/91

    Verpflichtung zur Teilnahme an einer Gleitzeitregelung; Anforderungen an eine

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht